AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 20.11.2012
§1 Allgemeines
1.1 Alle augenblicklichen und künftigen Leistungen des MAD Medizinischer Ausschnitt –
Dienst oHG (folgend MAD genannt) unterstehen den nachfolgenden Bedingungen, die der
Auftraggeber mit der Auftragserteilung ausdrücklich anerkennt. Der MAD erbringt seine
vertraglichen Leistungen ausschließlich im Gebiet der Medienbeobachtung.
§2 Vertragsabschluß
2.1 Verträge zwischen dem MAD und dem Kunden kommen nur durch schriftliche
Auftragserteilung des Kunden und schriftlicher Auftragsbestätigung des MAD (per Brief,
Telefax oder E-Mail) zustande.
2.2 Der MAD verpflichtet sich nicht, einzelne Aufträge anzunehmen. Im Falle der Ablehnung
eines Auftrages wird der Auftraggeber umgehend informiert.
§3 Pflichten des MAD
3.1 Der MAD verpflichtet sich zur akkuraten Durchführung des vom Kunden erteilten
3.2 Der MAD übersendet dem Kunden die von ihm bestellten Dienste in vereinbarter Form
und Zeit.
3.3 Der MAD behält sich das Recht vor, jährlich einen Betriebsurlaub von 14 Tagen
anzusetzen. Der Kunde bekommt die in der Zeit anfallenden Ausschnitte in der darauf
folgenden Woche zugestellt.
§4 Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde teilt dem MAD das Suchprofil samt einer möglichen thematischen
Orientierung verbindlich mit.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich, die erhaltenen Ausschnitte prompt zu prüfen und mögliche
Mängel schriftlich unter Beilegung des fehlerhaften Ausschnittes dem MAD binnen 14
Tagen mitzuteilen. Bei berechtigter Beanstandung wird der Preis des Ausschnittes bei der
folgenden Rechnung berücksichtigt.
4.3 Übersteigt die Menge der Zusendungen die Erwartungen des Kunden und möchte dieser
die Anzahl der Ausschnitte künftig reduzieren, ist er dazu verpflichtet, umgehend den
MAD mit einer hinreichenden Anpassung des Suchprofils zu beauftragen. Ausschnitte, die
sich bis zu dieser Anpassung bereits in Herstellung befinden, werden voll berechnet.
§5 Art und Umfang der Leistung
5.1 Gegenstand der Leistung ist die Recherche nach Vorgaben des Kunden in den Medien, die
im Panel des MAD registriert sind. Eine Eingrenzung des Panels ist nicht möglich. Um die
Aktualität und den Nutzen der Medien zu gewährleisten, behält sich der MAD eine
jederzeit mögliche Änderung des Medienprogramms vor. Massive Änderungen des
Programms werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
5.2 Der Kunde kann während der Laufzeit seines Auftrags den Inhalt dessen (Thema, Anzahl
der Suchbegriffe) jederzeit verändern, indem er dies dem MAD schriftlich mitteilt.
Lediglich eine Eingrenzung des Medienprogramms ist ausgeschlossen. Über Änderungen
des Auftrags erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung. Die Auftragsänderung wird
mit dem nächsten Arbeitstag berücksichtigt. Ausschnitte, die sich bereits in der
Herstellung befinden, können nicht berücksichtigt werden.
§6 Reklamation, Gewährleistung
6.1 Sind die dem Kunden zugesandten Dienstleistungen fehlerhaft und daher für ihn
unbrauchbar, so korrigiert der MAD diese, sofern der Kunde der Erfüllung seiner
Mitwirkungspflicht gemäß §4 innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung
nachkommt. Einschränkungen bei der Qualität der Dienstleistung wegen nicht
beeinflussbarer technischer Gegebenheiten gelten nicht als fehlerhaft.
6.2 Misslingt die Bearbeitung nach Absatz 1 in Form einer Nachbesserung, so kann der
Kunde, sofern es sich um ein Unternehmen handelt, innerhalb 1 Jahres nach Erhalt der
Dienstleistung eine angemessene Minderung des Entgelts erreichen.
6.3 Eine darüber hinausgehende Gewähr, speziell für Vollständigkeit, übernimmt der MAD
nicht, da bei einer Medienrecherche menschliches Versagen nicht vollkommen
auszuschließen ist.
6.4 Schadensersatzansprüche gegen den MAD sind unabhängig vom Rechtsgrund
ausgeschlossen, es sei denn, der MAD hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Der
MAD haftet ebenfalls, wenn von einem seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden
Mitarbeiter eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszweckes von essentieller
Bedeutung ist, fahrlässig verletzt wird.
6.5 Soweit der MAD nach Ziffer 6.4 haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den bei
Vertragsabschluss typischerweise absehbaren Schaden begrenzt. Dabei ist die Haftung des
MAD pro Kalenderjahr im Ganzen auf die Höhe der im gleichen Zeitraum vom Kunden zu
zahlenden Entgelte beschränkt. In jedem Fall ist Ersatz für mittelbare Schäden und
Folgeschäden wie entgangenem Gewinn ausgeschlossen.
§7 Laufzeit, Kündigung, Nachlieferungen, Versand
7.1 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Ein unbefristeter Vertrag für die
Medienbeobachtung kann von allen Vertragsparteien zum Monatsende gekündigt werden.
7.2 Befristete Dienstleistungsverträge enden zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es eine
Kündigung erfordert.
7.3 Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger
Grund liegt vor, wenn eine der Vertragsparteien ihre aus diesem Vertrag resultierenden
Pflichten gröblich verletzt.
7.4 Ausschnitte, die im Folgemonat nach der Kündigung an den Kunden übersandt werden,
weil sie den Leistungszeitraum noch betreffen, werden dem Kunden gesondert
7.5 Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Kunden. Bei Ausfall einer Lieferung
insgesamt oder teilweise durch fehlerhafte Zustellung oder in Folge höherer Gewalt
können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Der MAD wird sich jedoch bemühen, ausgefallene Lieferungen, soweit möglich, zu
§8 Gebühren, Abrechnung, Fälligkeit, Verzug
8.1 Die Gebühren für die vom Kunden bestellten Dienste richten sich nach den Angaben in der
Gebührenliste des MAD in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der MAD behält sich das Recht
vor, die Preise zukünftig entsprechend den eingetretenen Verteuerungen zu erhöhen.
Preiserhöhungen werden dem Kunden 3 Monate vor Gültigwerden schriftlich mitgeteilt.
Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, innerhalb von 8 Wochen nach
Zustellung der Preiserhöhung zu kündigen.
8.2 Sollte der MAD zur Leistungserbringung gegenüber seinen Kunden Leistungen seiner
Kooperationspartner in Anspruch nehmen und diese Leistungen dem Kunden bekannt
gemacht wurden, gilt Nachstehendes:
– Im Falle einer Erhöhung der Bezugspreise für Fremdleistungen ist der MAD berechtigt,
diese an seine Kunden weiterzugeben.
– Diese Fremdleistungen sind rechtlich unabhängig von dem mit uns abgeschlossenen
Vertrag. Hier sind im Besonderen Leistungsstörungen wegen der Erbringung dieser
Fremdleistungen betroffen. Dies gilt in erster Linie für die Frage des Verzuges und des
Erfüllungsanspruches im Übrigen. Fallen Fremdleistungen dieser Art vollständig oder
teilweise weg, so bleibt der mit dem MAD abgeschlossene Vertrag im Übrigen bestehen.
8.3 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
8.4 Der Kunde erhält monatliche Abrechnungen. Rechnungen des MAD sind sofort rein Netto
zur Zahlung fällig.
8.5 Für jede Mahnung, die der MAD dem Kunden innerhalb des Zahlungsverzuges zustellt,
wird eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 pro versandter Mahnung erhoben.
8.6 Der MAD behält sich vor, für verspätete Zahlungen Verzugszinsen in Höhe von 6% zu
8.7 Bei Zahlungsverzug von 6 Wochen und mehr, ist der MAD berechtigt, die Lieferung zu
laufenden Aufträgen einzustellen.
§9 Urheberrecht
9.1 Gelieferte Medienblätter mit Clippings oder andere Unterlagen dürfen aus
urheberrechtlichen Gründen nur für innerbetriebliche Zwecke sowie zur Wahrung eigener
Rechte verwendet werden. Eine weitergehende Nutzung der übersandten Materialien ist
unzulässig.
9.2 Der MAD hat im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund einer nicht
vertragsgemäßen Nutzung der gelieferten Dienstleistungen einen Freistellungsanspruch
gegen den Unternehmer und Verbraucher.
§10 Haftung, Verjährung
10.1 Für Schäden des Kunden haftet der MAD gegenüber Unternehmen nur, soweit der
Schaden vom MAD, dessen Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen
Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung ist
ausgeschlossen für dem Kunden entstandene Schäden durch verspätete oder nicht erfolgte
Lieferungen, die Kurierdienste im Auftrag des MAD durchführen. Im Übrigen haftet der
MAD nur für voraussehbare Schäden, die durch die Verletzung essentieller
Vertragspflichten des MAD verursacht werden. Die Haftung ist ausgeschlossen für dem
Kunden entgangenen Gewinn, beim Kunden nicht eingetretenen Einsparungen, mittelbare
Schäden, Mangelfolgeschäden sowie Schäden, die durch ein regelwidriges Verhalten des
Kunden gemäß §4 dieses Vertrags verursacht werden.
10.2 Der MAD haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt. Das sind insbesondere durch
Naturereignisse, kriegerische Einwirkungen, Tarifauseinandersetzungen und ähnliche
Ereignisse verursachte betriebliche Störungen.
10.3 Gegen den MAD gerichtete Ansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem
Zeitpunkt der Anspruchstellung. Haftet der MAD wegen Vorsatz oder arglistigen
Verschweigens eines ihm bekannten Mangels, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§11 Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
11.1 Es gelten ausschließlich die AGB des MAD.
11.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich per Brief oder
Fax bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich
Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der MAD bei der Bekanntgabe besonders
hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe
der Änderungen an den MAD übersenden.
§12 Datenschutz, Vertraulichkeit
Daten, Anfragen,, Rechercheaufträge und Themenprofile des Kunden werden vertraulich
§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Für das vorliegende Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
13.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird für den MAD als Gerichtsstand
Altenkirchen vereinbart, sofern beide Parteien Kaufleute, die nicht zu den §4 des
Handelsgesetzbuch bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein
oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung
treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die
Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt
haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der
Vertrag als lückenhaft erweist.